5 Fakten zur Händehygiene | Rechtsdepesche
Der 5.5. steht für die fünf Finger an jeder Hand. Die Händehygiene umfasst dabei neben der Händedesinfektion auch die Aspekte der Reinigung (Waschung) der Hände, den Hautschutz und die Hautpflege sowie mechanische Barrieremaßnahmen (Handschuhe).