Umlageschlüssel für Nebenkosten » Wie werden sie verteilt?
Wie wird der Umlageschlüssel bestimmt? Meist steht im Mietvertrag, nach welchem Umlageschlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden sollen, um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Ist dies nicht im Mietvertrag festgelegt, gilt jeweils die gesetzliche Regelung nach dem Paragrafen 556a Absatz 1 des BGB.