Südkorea Freihandelsabkommen - IHK Region Stuttgart
Bei einem Warenwert über 6.000 Euro kann diese nur von Ermächtigten Ausführern erstellt werden. Daher müssen Unternehmen mit Exporten im Sendungswert von über 6.000 Euro nach Korea zwingend Ermächtigter Ausführer sein, wenn die von ihnen nach Südkorea gelieferten Waren zollfrei oder zollermäßigt sein sollen.